Versteigerungsbedingungen


Versteigerungsbedingungen LIVE-AUKTION

1. Allgemeines
Unsere Versteigerungsbedingungen gelten ausschließlich. Die Versteigerung wird im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durchgeführt. Mit der Teilnahme an dieser Versteigerung erkennen alle Käufer und Bieter diese Versteigerungsbedingungen an. Das Betreten des Versteigerungsgeländes zu Besichtigungszwecken oder zur Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versteigerungsbedingungen sind zugleich Bestandteil jedes Kaufvertrages in dieser Versteigerung. Für alle Gegenstände dieser Versteigerung, die am Tag der Versteigerung freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls diese Bedingungen. Im Falle des Nachverkaufs gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma bis auktion GmbH.

2. Teilnahmeberechtigung
Dem Auktionator bleibt es vorbehalten, Personen von der Versteigerung auszuschließen. Teilnahmeberechtigt sind allein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Gebote werden daher nur von Unternehmern entgegengenommen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Gewährleistungsausschluss
Alle Gegenstände werden ab Standort – wie besehen- unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung versteigert. Die Katalogbeschreibung mit den Angaben von technischen Daten, Maßen, Leistungsangaben und weiteren Informationen sind unverbindlich. Für offene oder versteckte Fehler, Mängel, Schäden und Angabe von Baujahren wird keine Haftung übernommen.

4. Zuschlag und Gebote
Den Zuschlag erhält nach dreimaligem Aufruf der Meistbietende. Gebote können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Eventuell erforderliche Mindestgebote setzt der Auktionator fest. Der Meistbietende ist an sein abgegebenes Gebot gebunden. Der Auktionator ist berechtigt, einen Zuschlag unter Vorbehalt mit der Festsetzung einer Frist zu erteilen. Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch wenn der Meistbietende sein Gebot nicht weiterhin gelten lassen will, oder ein Zweifel über die Erteilung eines Zuschlages besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Auktionators. Dieser Entscheidung haben sich alle mitbietenden Versteigerungsteilnehmer zu unterwerfen. Der Auktionator ist berechtigt, einzeln Gebote abzufragen bzw. Interessenten aufzufordern, Gebote abzugeben.

5. Aufgeld
Vom Auktionator kann ein angemessenes Aufgeld vom Käufer verlangt werden, welches je nach Auktion unterschiedlich ausfallen kann. Die Höhe des Aufgeldes wird daher vor der Auktion bekannt gegeben. Auf den Gesamtbetrag bestehend aus Höchstgebot und Aufgeld, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Dies gilt auch für den freihändigen Verkauf.

6. Mehrwertsteuer
Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an den Auktionator zu zahlen. Nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Originalausfuhrnachweise wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Erwerber aus den EU-Staaten ohne MwSt. können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgen.

7. Gefahrübergang und Eigentumsübergang
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung an der versteigerten Sache an den Käufer über. Ab dem Zuschlag lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung des Käufers beim Auktionator. Das Eigentum der ersteigerten Sache geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises bzw. nach Einlösung der Zahlungsmittel auf den Käufer über.

8. Zahlung
Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises hat unmittelbar im Anschluss an Erteilung des Zuschlages an den Auktionator in bar oder per Scheck zu erfolgen. Bei Scheck-Zahlung kann die Übergabe bzw. Demontage und Abtransport erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages erfolgen.

9. Verzugsfolgen
Erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises oder die Abholung nicht fristgerecht, so kann der Auktionator nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und/oder hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Auktionator behält sich vor, die hiervon betroffenen Gegenstände neu zu versteigern oder anderweitig zu verkaufen und den insoweit entstehenden Schaden (z. B. Mindererlös) vom Käufer zu verlangen.

10. Abholung
Die Abholung der versteigerten Gegenstände muss bis spätestens zum festgesetzten Termin erfolgen. Die Demontage- und Abholzeiten innerhalb der festgesetzten Frist sind Montags bis Donnerstags von 08.00 – 16.00 Uhr und Freitags von 08.00 – 14.00 Uhr. Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Risiko und Kosten des Käufers. Eine etwaige Versendung des Gegenstandes durch den Auktionator erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei der Auktionator vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung nach eigenem Ermessen erforderliche und gleichzeitig kostengünstige Versandart und Versandmittel bestimmt.

11. Haftung des Käufers
Für durch den Käufer oder deren Beauftragte verursachte Schäden haften die Käufer.

12. Haftung des Auktionators
Schadensersatzansprüche des Käufers und von anderen Bietern gegenüber dem Auktionator, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Durchfürung des Kaufvertrages sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Körperschäden und für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auktionators, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ferner nicht für Schäden, die auf eine Verletzung einer wesentlichen Kardinalpflicht beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Versteigerungsbedingungen berühren vertragswesentliche Rechtspositionen und solche Rechte des Bieters, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; sie sind Verpflichtungen des Auktionators, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.

13. Nummernfolge
Der Auktionator hat das Recht, die Nummernfolge des Versteigerungskataloges nach eigenem Ermessen zu verändern, bzw. Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

14. Sonstiges
Für alle sich aus im Zusammenhang mit der Versteigerung ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Auktionator und den Teilnehmern gilt – soweit die Teilnehmer Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind – der Gerichtsstandort Hamburg als vereinbart. Dies gilt auch für Scheck und Wechselklagen. Erfüllungsort der vertraglichen Pflichten ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung soll an deren Stelle eine Regelung treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am ehesten entspricht.

Versteigerungsbedingungen ONLINE-AUKTION

Die b.i.s auktion gmbh (nachfolgend: „Versteigerer“) verkauft über das Internet gebrauchte Waren im Namen und für Rechnung des Einlieferers in der Form von Versteigerungen. Die nachstehenden Internet-Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Einlieferer bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: „Bieter“ oder „Käufer“).

1. Anmeldung

1.1. Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind allein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB berechtigt. Gebote werden daher nur von Unternehmern entgegengenommen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Auktionator bleibt es vorbehalten, Personen von der Versteigerung auszuschließen. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per e–mail.

1.2. Der Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.

2. Vertragsschluss

2.1. Das Einstellen der Waren in den Onlinekatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Die Angaben im Onlinekatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Onlinekatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.

2.2. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Onlinekatalog angebotenen Gegenstand ab. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr des Versteigerers maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 2 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 2 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 2 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.

2.3. Nach Beendigung der Versteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchstbietenden durch eine e-mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an.

2.4. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer e-mail-Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.

2.5. Der Versteigerer behält sich vor, die Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).

3. Gefahrübergang

3.1. Mit Zugang der mittels e-mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers („virtueller Zuschlag“) gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.

3.2. Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Einlieferers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.

4. Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen

4.1. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zur zahlende Aufgeld beträgt 18 %. Auf den Gesamtbetrag bestehend aus Höchstgebot und Aufgeld wird die gesetzl. Mehrwertsteuer erhoben.

4.2. Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.

4.3. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.

4.4. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen.

4.5. Die Übergabe bzw. Demontage und Abtransport der ersteigerten Gegenstände kann erst nach vollständiger Bezahlung bzw. vorbehaltloser Gutschrift des Gesamtbetrages auf unserem Konto erfolgen.

4.6. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Bieter aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten USt.-Id.-Nr. umsatzsteuerfrei erfolgen.

5. Verzugsfolgen

Erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises oder die Abholung nicht fristgerecht, so kann der Auktionator nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und/oder hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Auktionator behält sich vor, die hiervon betroffenen Gegenstände neu zu versteigern oder anderweitig zu verkaufen und den insoweit entstehenden Schaden (z. B. Mindererlös) vom Käufer zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

7. Gewährleistungsausschluss

Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.

8. Haftung

8.1. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten beruht.

8.2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner website http://www.bisauktion.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass in Folge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

9.1. Die Durchführung der Internet-Versteigerungen sowie diese Internet-Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

9.2. Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Hamburg als vereinbart.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per e-mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.

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Stand 04/2019